Am Flughafen 8, D-79108 Freiburg

Ausbildung zum Ultraleicht-Flugzeug Piloten

Starte mit der Flugschule Link Deine Ausbildung zum UL-Piloten und lerne Fliegen auf einem Ultraleichtflugzeug, um Europa aus einer völlig neuen Perspektive zu entdecken!

Durch die hohe Reichweite und die schnellen Reisegeschwindigkeiten kannst du kurzerhand mit dem Ultraleichtflugzeug von einem Ort zum anderen reisen. Nach München in 1:15 Stunden oder in nur 2 Stunden von Freiburg ans Mittelmeer – Unser Ultraleichtflugzeug besitzt eine Reichweite von circa 800 km und fliegt dabei bis zu 245 km/h. Doch mit der UL-Lizenz kannst du nicht nur durch ganz Europa fliegen, sondern auch Wochenendausflüge mit dem Flugzeug erleben oder einfach und entspannt zu Geschäftsterminen fliegen.

Welche Vorteile hat ein Ultraleichtflugzeug?

  • Hohe Reichweite
  • Geringe Kosten
  • Reisegeschwindigkeiten um 200km/h und mehr erlauben komfortables Reisen innerhalb Europas
  • Neue Materialien (z.B. Carbon und Glasfaser)
  • So gut wie jede Piste eignet sich zum Landen, ab 200m Länge (egal ob Gras oder Asphalt)

Du möchtest nun am liebsten selbst in die Luft steigen?

Dann erfülle dir den Traum vom Fliegen und werde Ultraleicht-Pilot!

Was ist ein Ultraleichtflugzeug

Ein Ultraleichtflugzeug ist ein sehr leichtes, motorgetriebenes zweisitziges Flugzeug. Das maximale Abfluggewicht (MTOW) eines UL-Flugzeuges beträgt in Deutschland 600 kg. Das bedeutet: Inklusive Pilot, Passagier, Gepäck und Treibstoff darf das Flugzeug nur ein Gewicht von 600 kg haben. Dabei sind die modernen Ultraleichtflugzeuge meistens leistungsfähiger als kleine Privatflugzeuge. Reisegeschwindigkeiten von mehr als 200 km/h, Reichweiten von bis zu 1000 km und Steigleistungen von 5 m/s sind keine Seltenheit.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die folgenden Voraussetzungen müssen bei Fußgängern zu Beginn der Ausbildung zum Sportpiloten für aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge (Dreiachser) erfüllt sein. „Fußgänger“, so werden in Fliegerkreisen liebevoll all diejenigen Flugschüler genannt, die ohne fliegerische Erfahrung mit der Ausbildung beginnen.

Du hast noch Fragen?

Gerne unterstützen wir Dich mit Rat und Tat bei jedem Schritt!

 

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  • Mindestalter: 16 Jahre
    • Die Prüfung kann mit 17 Jahren abgelegt werden
    • Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt
  • Personalausweis, ID oder Reisepass
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL

    • Das erlangt im Normalfall, wer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf.
    • Das Medical muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden: bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre

Ablauf der Ausbildung

Die Schulung auf dem Ultraleichtflugzeug (Dreiachser) gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Beide sind in getrennten Prüfungen zu absolvieren.

Die Theorie umfasst die Technik des Fluggerätes, das Lesen spezieller Luftfahrerkarten, das Wissen über die Luftraumstruktur, die Einschätzung des Wettergeschehens und das korrekte Funken.

In der Praxis steht die Beherrschung des Fluggerätes im Mittelpunkt: Du lernst, den Dreiachser in allen Situationen sicher zu manövrieren. Während der praktischen Ausbildung wirst Du selbstverständlich immer wieder auch Theorie-Einheiten vor und nach der Flugstunde als Besprechung mit deinem Fluglehrer haben (das sogenannte pre- und debriefing).

Die theoretische Ausbildung umfasst einen 60-stündigen Theoriekurs mit abschließender Prüfung (gemäß §42 Luft PersV).
Die Inhalte gliedern sich in sechs Fächer:

Modul I (Allgemeine Fächer)

  • Flugfunk
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie

Modul II (Spezielle Fächer für aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge)

  • Dreiachser-Technik mit pyrotechnischer Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen

Vorbereitung auf die Prüfung

Zu der theoretischen Ausbildung gehört es, neben dem Theoriekurs auch selbst zu lernen (Selbststudium). Der Kurs allein reicht nicht, um die Prüfung zu bestehen. Wir versorgen Dich mit allen notwendigen Unterrichtsmaterialien (PDF, PowerPoint) sowie Lehrbüchern und Übungsfragen.

Aber keine Sorge, auch wenn nachher noch Fragen auftauchen, stehen wir Dir immer mit Rat und Tat zur Seite.

Prüfung

Nach Abschluss des Theoriekurses erfolgt die Anmeldung zur Prüfung. Diese besteht aus 40 Single Choice Fragen pro Fach (mehrere Antwortmöglichkeiten, nur eine auszuwählen).

Eine Ausnahme bildet das Fach Navigation, es besteht aus:

  • 20 Fragen zur allgemeinen Navigation
  • 20 Fragen zu einer Navigationsaufgabe, die zu berechnen sind

Die Prüfung findet in der Flugschule oder bei einem der zuständigen Flugprüfer statt. Prüfungen sind nach Absprache das ganze Jahr über möglich.

Ziel der praktischen Ausbildung ist es, den Dreiachser zu beherrschen und in jeder Situation die richtige Entscheidung treffen zu können, auch in Notsituationen.

Die praktische Ausbildung umfasst (§42 LuftPersV):

  • mindestens 30 Flugstunden auf dem Dreiachser, davon:
    • > 5 Stunden Alleinflug (Solo)
    • > 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • > 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
    • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Zur Mitnahme von Passagieren in Dreiachsern ist eine Passagierberechtigung (umgangssprachlich PAX) notwendig. Um diese zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 3 Überlandflüge (jeweils mindestens 50 km)
  • 2 Überlandflüge von mindestens 200 Kilometern Länge in Begleitung eines Fluglehrers (mit jeweils einer Zwischenlandung)

Der zweite 200 km Überlandflug mit Fluglehrer kann als Prüfungsflug gewertet werden.

Erhaltung der Passagier-berechtigung

Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten:

  • Innerhalb der vorhergehenden 90 Tage müssen mindestens drei Starts und Landungen mit einem Dreiachser durchgeführt worden sein, um einen Passagier mitnehmen zu dürfen

Erleichterungen für Piloten mit gültiger Lizenz

Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebener Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Dreiachser bei Erteilung der Lizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.